Grundpflege

Wir sind da, wenn Sie uns brauchen….

…und das natürlich bei Ihnen zu Hause.

Unsere ausgebildeten Pflegefachkräfte helfen Ihnen mit viel Herzlichkeit …

  • beim Waschen, Baden oder Duschen,
  • beim An- und Auskleiden
  • beim Lagern und Mobilisieren
  • bei Ausscheidungen und Inkontinenz
  • bei allen anderen Tätigkeiten im Alltag

 Die Leistungen können ab Pflegegrad 2 mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Medizinische Behandlungspflege

Die medizinische Behandlungspflege umfasst Leistungen, die durch Ihren Arzt verordnet werden.

Dazu zählen z. Bsp.:

  • Wundmanagement: fachgerechte Wundbeurteilung / – Versorgung
  • Injektionen und Medikamentengabe
  • Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle
  • Kompressionsverbände und -strümpfe
  • Pflege nach ambulanten Operationen
  • Krankenhausverhinderungspflege
  • und vieles mehr

Durchgeführt werden diese von unseren ausgebildeten Pflegefachkräften. Die Kostenübernahme setzt voraus, dass die Verordnung von der Krankenkasse genehmigt wird. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist hierbei nicht erforderlich.