Die Sozialstation St. Vinzenz ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Wir sind bestrebt, ein höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit zu erreichen. Daher arbeiten wir stetig an der barrierefreien Umsetzung unserer Inhalte und setzten die Regelungen des L-BGG kontinuierlich um. 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG        

  • Gliederung der Inhalte
    Eine für Assistenzsysteme gut auslesbare Gliederung auf den Seiten wird aktuell kontrolliert und überarbeitet.
  • Aussagekräftige Linktexte
    Die Alternativtexte für Verlinkungen auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
  • Leichte Sprache
    Derzeit sind auf der Website allgemeine Hinweise in leichter Sprache zu finden. Für weitere relevante Bereiche werden schrittweise Informationen in leichter Sprache aufbereitet.
  • Weiterleitungen auf andere Websites
    Beim Verlassen der Homepage auf eine andere Website per Weiterleitung kann die Barrierefreiheit der Seite des Drittanbieters nicht gewährleistet werden.

Unverhältnismäßige Belastung

[Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, für die die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG vorübergehend geltend gemacht wird.]

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

[Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, die nicht in den Anwendungsbereich des § 10 Absatz 1 L-BGG fallen.]

[Geben Sie etwaige barrierefreie Alternativen an.]

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am xx.xx.2024 erstellt.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Verbesserungsmöglichkeiten an der Barrierefreiheit unserer Website aufgefallen? Haben Sie Fragen zu Inhalten? 
Gerne können Sie uns eine Mail an info@st-vinzenz-albstadt.de senden.

5. Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.